Ziel ist die verbrauchergruppenspezifische Abschätzung von Einsparpotenzialen durch die Umsetzung von Maßnahmen zur Stromeinsparung. Hierdurch kann der künftige Strombedarf im Betrachtungsgebiet berechnet werden.
Methodik und Ergebnisse
Für die einzelnen Verbrauchergruppen soll eine Abschätzung der Einsparpotenziale beim Strombedarf durchgeführt werden. Hierfür ist zunächst ein Zieljahr zu definieren, bis zu welchem die prognostizierten Einsparpotenziale umgesetzt werden sollen (z.B. Jahr 2035). Das Zieljahr ist zu begründen (z.B. mit den Zielen der Bundesregierung).
Private Haushalte
Im Bereich der Privaten Haushalte ist eine Abschätzung zur Minderung des Strombedarfs z.B. durch den Einsatz hocheffizienter Anlagentechnik (Haushaltsgeräte, Heizungspumpen, Beleuchtung, etc.) durchzuführen.
Öffentliche Gebäude
Im Bereich der öffentlichen Gebäude ist eine Abschätzung zur Minderung des Strombedarfs z.B. durch den Einsatz hocheffizienter Anlagentechnik (Heizungspumpen, Beleuchtung, IT, etc.) durchzuführen. Eine konkrete Berechnung von wirtschaftlich und ökologisch sinnvollen Einsparmaßnahmen kann im Rahmen eines Detailprojekts erfolgen (siehe Detailprojekt Bestandsgebäude).
Wirtschaft
Eine Abschätzung im Sektor Wirtschaft wäre nur durch eine Vor-Ort Begehung mit detaillierter Berechnung möglich. Dies ist nicht Bestandteil des Energienutzungsplans. Aus diesem Grund soll eine jährliche pauschale Minderung des Strombedarfs in Anlehnung an die EU-Effizienzrichtlinie berücksichtigt werden (Stromeinsparung: 1,5 % pro Jahr bis zum Zieljahr).
Abzugebende Unterlagen
Diagramme/Tabellen mit Erläuterungen: Übersicht der Energieeinsparpotenziale Strom im Betrachtungsgebiet unterteilt nach Verbrauchergruppen
Beispiel
Übersicht der Energieeinsparpotenziale Strom für die einzelnen Verbrauchergruppen