Prüfung von Ausbaupotenzialen im Bereich der Biomassenutzung (nicht Biogasanlagen)
Methodik und Ergebnisse
Um eine nachhaltige Biomassenutzung zu gewährleisten, sind die Ausbaupotenziale in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden zu berechnen (z.B. Amt für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten (AELF)). Hierfür sollen die nachfolgenden Schritte durchgeführt werden. Die Methodik der Berechnung sowie sämtliche Abstimmungsergebnisse mit den Behörden sind zu dokumentieren:
Im ersten Schritt gilt es die für Biomassenutzung nutzbaren Ressourcen im Betrachtungsgebiet in enger Abstimmung mit den Behörden zu identifizieren (z.B. regenerativer Holznachwuchs in Wäldern, Landschaftspflegematerial, Klärschlamm etc.).
Im nächsten Schritt ist der Energiegehalt der für energetische Zwecke nutzbaren Ressourcen zu berechnen (in kWh pro Jahr).
Als Ergebnis ist für das gesamte Betrachtungsgebiet auszuweisen, welches Ausbaupotenzial für die Biomassenutzung zur Verfügung steht. Das Ausbaupotenzial bildet hierbei die Differenz aus dem berechneten Gesamtpotenzial und dem bereits genutzten Potenzial (siehe Energiebilanz im Ist-Zustand).