
Förderbedingungen
Warum ein Energienutzungsplan / Umsetzungsbegleitung / Energiekonzept?
Der fortschreitende Klimawandel, die Endlichkeit fossiler Energieträger und steigende Energiekosten erfordern in allen Lebensbereichen eine grundlegende Veränderung im Umgang mit Energie. Auch auf kommunaler Ebene sind neue Ansätze zum Vollzug der Energiewende notwendig. Fragen der Energieversorgung und ihrer Umweltverträglichkeit werden mehr und mehr zum entscheidenden Standortfaktor. Das Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie fördert deshalb kommunale Energienutzungspläne und Energiekonzepte sowie die begleitende Beratung bei der Umsetzung von Maßnahmen aus einem kommunalen Energienutzungsplan (Umsetzungsbegleitung) nach den Richtlinien zur Förderung von Energiekonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen.
Die Einordung eines beabsichtigten Fördervorhabens als Energienutzungsplan, Energiekonzept oder Umsetzungsbegleitung erfolgt im Rahmen eines Abstimmungsgesprächs mit dem Projektträger im Vorfeld der Antragstellung (Pflicht).
Kontaktdaten des Projektträgers:
Bayern Innovativ Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH
Projektträger Bayern
Am Tullnaupark 8
90402 Nürnberg
Tel. +49 800 0268724
Fax +49 911 20671 650
E-Mail: kontakt(at)projekttraeger-bayern.de
Energienutzungsplan
Kurzbeschreibung
Ein Energienutzungsplan ist ein informelles Planungsinstrument für kommunale Gebietskörperschaften zum Thema Energie. Vergleichbar dem Grundgedanken des Flächennutzungsplans in der räumlichen Planung, zeigt der Energienutzungsplan, bevorzugt interkommunal, ganzheitliche energetische Planungsziele auf. So sind im Rahmen eines Energienutzungsplans ausgearbeitete Maßnahmenvorschläge hinsichtlich Energieeinsparung, dem Ausbau erneuerbarer Energien und KWK-Lösungen zu erstellen. Ergebnis der Planungen sollen anbieterneutrale Maßnahmenvorschläge mit einer Machbarkeitsbetrachtung in technischer, infrastruktureller und (energie)wirtschaftlicher sein (ggf. nur für ausgewählte Teilbereiche).
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften im Freistaat Bayern.
Art und Umfang der Förderung
Zuwendungsfähig sind die Kosten der Energienutzungspläne durch externe Dritte (Kosten für Planung, Durchführung und Ergebnisdarstellung der Studie). Eigenleistungen und Investitionskosten sind nicht zuwendungsfähig.
Die Förderung wird auf Antrag in Form eines Zuschusses im Weg der Anteilfinanzierung gewährt.
- Der Fördersatz bei Energienutzungsplänen (Kurzbeschreibung) beträgt bis zu 70 %.
- Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten dürfen eine Bagatellgrenze in Höhe von 4.000 € nicht unterschreiten.
- Eine Kumulierung mit Mitteln der Europäischen Union bzw. mit anderen öffentlichen Mitteln ist ausgeschlossen
- Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Dem Antrag für Energienutzungspläne sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Mindestens drei anbieterneutrale Vergleichsangebote für die Untersuchung auf Basis von ENPonline
- Übersicht über bereits geförderte Energiekonzepte bzw. Energienutzungspläne
- Lageplan zu den zu untersuchenden Gebäuden bzw. Bebauungsplan des zu untersuchenden Gebiets bzw. Neubaugebiets
Datenschutz
Es sind die gesetzlichen Datenschutzanforderungen zu beachten.
Umsetzungsbegleitung
Kurzbeschreibung
Voraussetzung für die Beantragung einer Umsetzungsbegleitung ist ein abgeschlossener Energienutzungsplan mit einer entsprechenden Maßnahmenempfehlung. Die Umsetzungsbegleitung von Maßnahmenempfehlungen insbesondere für Wärmeverbundlösungen, Arealversorgungen und Straßenbeleuchtung aus Energienutzungsplänen durch fachkundige Dritte soll die Beratung und gutachterliche Unterstützung der Kommune, insbesondere die gezielte Einbindung der beteiligten Akteure umfassen und erfolgt nur, wenn die verantwortlichen Akteure der Kommunen bestätigen, dass kein fachlich dafür geeignetes Personal vorhanden ist.
Die Projektbearbeitung der Umsetzungsbegleitung beinhaltet die Bearbeitungsschritte der Schwerpunktprojekte im Energienutzungsplan, erweitert um die nachfolgenden Bestandteile:
- Vertiefte Akteursbeteiligung (z.B. Einbindung von betroffenen Bürgern, Energieversorgungsunternehmen etc.)
- Klärung rechtlicher und energiewirtschaftlicher Fragestellungen
- Unterstützung bei der Ausarbeitung von Betreiber- und Preisbildungsmodellen
- Projektübergabe an den Fachplaner
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften im Freistaat Bayern.
Art und Umfang der Förderung
Zuwendungsfähig sind die Kosten der Umsetzungsbegleitung (insbesondere detaillierte technische und wirtschaftliche Berechnungen, vertiefte Akteursbeteiligung). Eigenleistungen, Ausführungsplanungen und Investitionskosten sind nicht zuwendungsfähig.
Die Förderung wird auf Antrag in Form eines Zuschusses im Weg der Anteilfinanzierung gewährt.
- Der Fördersatz beträgt bei der Umsetzungsbegleitung bis zu 70 %.
- Der Förderhöchstbetrag bei der Umsetzungsbegleitung beträgt 40.000 €.
- Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten dürfen eine Bagatellgrenze in Höhe von 4.000 € nicht unterschreiten.
- Eine Kumulierung mit Mitteln der Europäischen Union bzw. mit anderen öffentlichen Mitteln ist ausgeschlossen
- Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Dem Antrag für die Umsetzungsbegleitung sind folgende Unterlagen und Angaben beizufügen:
- Es sind mindestens drei anbieterneutrale Vergleichsangebote auf Basis von ENPonline einzuholen. Wenn die Umsetzungsbegleitung durch den Verfasser des Energienutzungsplans durchgeführt werden soll, genügt dessen Angebot. Das Vergaberecht ist einzuhalten.
- Übersicht und Beschreibung der Maßnahmenvorschläge aus dem Energienutzungsplan, die umgesetzt werden sollen.
- Bestätigung des Antragstellers, dass für die Umsetzung der Maßnahmen-vorschläge kein fachlich dafür geeignetes Personal vorhanden ist.
Datenschutz
Es sind die gesetzlichen Datenschutzanforderungen zu beachten.
Energiekonzepte
Kurzbeschreibung
Ein Energieeinsparkonzept ist eine umfassende energetische Analyse bestehender und geplanter kommunalen Liegenschaften. Es sollen Möglichkeiten aufgezeigt werden, deren Energiebedarf zu verringern bzw. den Energiebedarf aus erneuerbaren Energien sowie KWK zu decken. Ergebnis der Konzepte sollen konkrete anbieterneutrale Realisierungsvorschläge mit Angaben zur energietechnischen Dimensionierung, zu den Investitionskosten und zur Wirtschaftlichkeit sein.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften im Freistaat Bayern.
Art und Umfang der Förderung
Zuwendungsfähig sind die Kosten der Energiekonzepte durch externe Dritte (Kosten für Planung, Durchführung und Ergebnisdarstellung). Eigenleistungen und Investitionskosten sind nicht zuwendungsfähig.
Die Förderung wird auf Antrag in Form eines Zuschusses im Weg der Anteilfinanzierung gewährt.
- Der Fördersatz beträgt bei Energieeinsparkonzepten bis zu 50 %. (Kurzbeschreibung)
- Der Förderhöchstbetrag bei Energieeinsparkonzepten beträgt 50.000 €.
- Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten dürfen eine Bagatellgrenze in Höhe von 4.000 € nicht unterschreiten.
- Eine Kumulierung mit Mitteln der Europäischen Union bzw. mit anderen öffentlichen Mitteln ist ausgeschlossen
- Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Dem Antrag für Energiekonzepte sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Mindestens drei anbieterneutrale Vergleichsangebote für die Untersuchung auf Basis von ENPonline
- Übersicht über bereits geförderte Energiekonzepte bzw. Energienutzungspläne
- Lageplan zu den zu untersuchenden Gebäuden bzw. Bebauungsplan des zu untersuchenden Gebiets bzw. Neubaugebiets
Datenschutz
Es sind die gesetzlichen Datenschutzanforderungen zu beachten.