
Antragsverfahren
Auf dieser Seite erhalten Sie Hinweise zum Antragsverfahren:
- Wie wird der Antrag gestellt?
- Welche Unterlagen sind einzureichen?
- Wie werden die Mittel abgerufen?
Wichtig!
- Bitte nehmen Sie in jedem Fall vor Antragstellung Kontakt zum Projektträger Bayern auf
- Es gelten die aktuellen Richtlinien zur Förderung von Energiekonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen
- Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 6 bis 8 Wochen vom Eingang des vollständigen, prüffähigen Antrags (mit allen, ggf. auch nachgeforderten,Unterlagen) bis zur Erstellung des Förderbescheids.
- Beauftragen Sie den Ersteller des Energiekonzeptes/ Energienutzungsplanes/ Umsetzungsbegleitung erst nachdem der Zuwendungsbescheid bei Ihnen vorliegt!
- Sie erhalten für Ihr Projekt ein Förderkennzeichen, dass der Nomenklatur „EK-0000-1234“ folgt. Bitte geben Sie das Kennzeichen bei Fragen und weiterer Korrespondenz mit uns an.
Ihr Kontakt für die Einreichung des Förderantrages und für Ihre Fragen:
Bayern Innovativ GmbH - Projektträger Bayern
Am Tullnaupark 8
90402 Nürnberg
Tel. 0800-0269724
kontakt@projekttraeger-bayern.de
Antragsverfahren
- Einholung von Angeboten
- Kontaktaufnahme mit dem Projektträger Bayern: Bitte klären Sie unbedingt im direkten Gespräch, ob der Umfang Ihrer geplanten Angebotsabfragen die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt und ob diese mit 70% in einem Energienutzungsplan / Umsetzungsbegleitung oder einem Energiekonzept mit 50% Förderung anzusetzen ist.
- Für die Einholung von mindestens drei Angeboten ist eine Ausschreibung per ENP-Online zu erstellen. Mit ENP-Online können Sie die Leistungsbeschreibung modular für Ihre Belange zusammenstellen. Sie erhalten die fachlichen Mindestanforderungen, die Sie ergänzend in Ihren üblichen Ausschreibungsunterlagen aufnehmen können.
- Für den Zugang zu ENPonline gehen Sie bitte auf www.enp-online.de
- Bitte versichern Sie sich im Voraus, dass die von Ihnen angefragten Dienstleister eine Expertise für die jeweilige Aufgabenstellung besitzen.
- Erstellen Sie einen Vergabevermerk. Wird das günstigste Angebot gewählt, sind weitere Erläuterungen nicht erforderlich.
- Einreichung des Antrags
Bitte reichen Sie Ihren Antrag mit den folgenden Dokumenten beim Projektträger Bayern ein.
- Antragsformular: Muster 1a zu Art. 44 BayHO bitte unterschrieben mit Stempel/Dienstsiegel per Post
- Kopien der Angebote
- Ggf. Kopien der Angebotsaufforderung und der Absagen von Dienstleistern
- Kopie des Vergabevermerkes sofern nicht das günstigste Angebot beauftragt werden soll.
- Prüfung des Antrags durch den Projektträger Bayern
Der Antrag wird durch den Projektträger Bayern geprüft; ggf. erhält der Antragsteller Rückfragen und Nachforderungen zum Antrag. Schlussprüfung und Bewilligung erfolgen durch das Bayerische Wirtschaftsministerium.
- Erteilung des Zuwendungsbescheids
Sie erhalten die Zusage auf Förderung in Form eines Zuwendungsbescheides direkt vom Bayerischen Wirtschaftsministerium. Bitte lesen Sie den Zuwendungsbescheid gründlich, er enthält u.a. auch alle für Sie wichtigen Fristen und verbindlichen Abgabetermine!
- Projektphase
- Erst nach Eingang des Zuwendungsbescheides darf das Projekt beginnen bzw. der Auftrag zur Erstellung des Konzeptes erteilt werden!
- Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem Projektträger auf, wenn sich Änderungen im Verlauf Ihres Projektes ergeben! Verlängerungen und Änderungen sind grundsätzlich möglich, eine rechtzeitige Abstimmung mit dem Projektträger und formelle Beantragungen beim Wirtschaftsministerium sind zwingend erforderlich!
- Abschluss der Projektphase
- Prüfen Sie, ob die in der Leistungsbeschreibung eingeforderten Leistungen vollständig erbracht wurden. Falls nicht, sind diese nachzufordern. Sollten Sie Zweifel an der erbrachten Leistung haben, können Sie auch Kontakt mit dem Projektträger Bayern zur weiteren Abstimmung aufnehmen.
- Veröffentlichen Sie eine Zusammenfassung des Projkets mit Hinweis auf Förderung durch das StMWI (beispielsweise im Gemeindeblatt, Internet, o.ä.).
- Abrechnung des Projekts
Bitte reichen Sie die entsprechenden Nachweise zur Beauftragung des Dienstleisters und zum Abschluss der Untersuchungen beim Projektträger Bayern ein.
- Verwendungsnachweis gemäß Muster 4 zu Art. 44 BayHO
- Auszahlungsantrag gemäß Muster 3 zu Art. 44 BayHO
- Kopie des Auftrags an den Dienstleister
- Kopie der Rechnung des Dienstleisters
- Kopie des Zahlungsbeleges über die Auszahlung an den Dienstleister
- Abschlussbericht möglichst digital, zum Beispiel als Link zum Download oder per E-Mail o.ä.
- Kopie/Beleg der Veröffentlichung und des Hinweises auf die Förderung, ggf. als Screenshot
8. Freigabe der Mittel beim StMWI
Der Projektträger prüft die Abrechnungsunterlagen. Die Auszahlung der Mittel erfolgt durch das Bayerische Wirtschaftsministerium.
- Verwertungsbericht / Ende des Förderprojekts
- Circa ein Jahr nach Erstellung der Studie reichen Sie bitte einen Verwertungsbericht ein. Den genauen Termin entnehmen Sie dem Terminblatt Ihres Zuwendungsbescheides
- Das Ausfüllen des Formulars ist für alle Förderempfänger verpflichtend.
Hier finden das Formular für den Verwertungsbericht