
Straßenbeleuchtung
Hinweise zur Umsetzungsbegleitung
- Voraussetzung für die Beantragung einer Umsetzungsbegleitung ist ein abgeschlossener Energienutzungsplan.
- Die Umsetzungsbegleitung von Maßnahmenempfehlungen aus Energienutzungsplänen durch fachkundige Dritte soll die Beratung und gutachterliche Unterstützung der Kommune insbesondere die gezielte Einbindung der beteiligten Akteure umfassen und erfolgt nur, wenn kein fachlich dafür geeignetes Personal vorhanden ist.
- Die Projektbearbeitung der Umsetzungsbegleitung beinhaltet die Bearbeitungsschritte des Schwerpunktprojekts Straßenbeleuchtung im Energienutzungsplan, erweitert um die nachfolgenden Bestandteile:
- Vertiefte Akteursbeteiligung (z.B. Einbindung von betroffenen Bürgern, Energieversorgungsunternehmen etc.)
- Klärung rechtlicher und energiewirtschaftlicher Fragestellungen
- Unterstützung bei der Ausarbeitung von Betreiber- und Preisbildungsmodellen
- Projektübergabe an den Fachplaner
Zielsetzung
Es soll geprüft werden, ob die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf effiziente Beleuchtungstechnik technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist. Nach einer Bestandsaufnahme der Beleuchtung im Ist-Zustand sind verschiedene Beleuchtungsvarianten technisch zu entwickeln und zu bewerten. Die als technisch positiv bewerteten Beleuchtungslösungen sind anschließend einer Wirtschaftlichkeitsberechnung zu unterziehen.
Nach Abstimmung mit allen relevanten Akteuren soll für die Vorzugsvariante eine vertiefende Betrachtung im Hinblick auf rechtliche und energiewirtschaftliche Fragestellungen erfolgen. Sämtliche Berechnungen sollen vor Umsetzung des Projekts an die Fachplaner übergeben werden.
Methodik und Ergebnisse
Verifizierung und Aktualisierung der Berechnungen aus dem Energienutzungsplan
In einem Energienutzungsplan werden Maßnahmenvorschläge ausgearbeitet und in einen Maßnahmenkatalog überführt. Die Umsetzungsbegleitung bietet die Möglichkeit, diese Maßnahmenvorschläge aufzugreifen und umfassend auf technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit hin untersuchen zu lassen (durch fachkundige Dritte). Im ersten Schritt gilt es daher den Maßnahmenkatalog und vorhandene Berechnungen aus dem Energienutzungsplan zu prüfen. Die vorhandenen Berechnungen sollen (ggf. nach Aktualisierung) für die nachfolgend beschriebene Vorgehensweise herangezogen werden.
Bestandsaufnahme / Grundlagenermittlung
Die Bestandsaufnahme erfolgt anhand vorhandener Bestandslisten (Kommune, Betreiber Straßenbeleuchtung) oder durch eine komplette Bestandsaufnahme, falls nur unzureichende Daten vorhanden sind.
- Detaillierte Erfassung aller Leuchten und Leuchtmittel
- Anzahl
- Leuchtmitteltyp
- Leistung
- Ggf. Vorschaltgerät
- Steuerung / Regelung
- Bestandszusammensetzung (evtl. inkl. Verortung)
- Aktueller Stromverbrauch
- Darstellung der verbrauchsgebundenen Kosten
- Darstellung der Betriebskosten (Wartungs- / Instandhaltungskosten)
- Gesamtkosten und annuitätische Prognose (15 Jahre)
Darstellung Einsparpotenzial
Aufbauend auf der Erfassung und Bewertung der Beleuchtungssituation im Ist-Zustand werden verschiedene Beleuchtungsvarianten entwickelt
- Welche alten Leuchten werden (pauschal) durch welche LED-Leistungsklassen mit welcher Steuerung ersetzt
- Einteilung in Leuchtensysteme mit Einsparpotenzial
- Einhaltung der Norm oder „Gleichwertigkeit“
- Einteilung in Leuchtensysteme (einheitlicher Vorher- und Nachher-Zustand) gemäß folgender Eigenschaften:
- Straßentyp
- Baujahr
- Leuchtenform
- Leuchtmitteltyp
- Leuchtmittelanzahl je Leuchte
- Vorhandene und zukünftige Reduzierschaltungen
- Leistungsklasse der LED-Ersatzleuchte ggf. mit Stellvertreterprodukt und üblichem Marktpreis
- Zusammenfassung des Einsparpotenzials
- Energetisch und Treibhausgase
- Betriebskosten
- Verbrauchsgebundene Kosten
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für die verschiedenen Varianten
- Darstellung der Investitionskosten (Grobkostenschätzung)
- Darstellung der Investitionsnebenkosten (pauschal) als Anteil der Investitionskosten
- Grobe, nicht rechtsverbindliche Einordnung des Rückkaufswertes nach Restwerttabelle
- Hinweis auf evtl. anfallende Netzentflechtungskosten
- Betriebskostenprognose
- Vergleich zur Ist-Situation
Unterstützung bei der Stellung von Förderanträgen
- Grundsätzliche Darstellung und Zeithorizont
- Betriebsprognose wie oben unter Berücksichtigung der Förderung
Klärung rechtlicher und energiewirtschaftlicher Fragestellungen
Aufbauend auf den Ergebnissen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erfolgt (in Abstimmung mit den verantwortlichen Akteuren und den EVU) die Klärung rechtlicher und energiewirtschaftlicher Fragestellungen für die Vorzugsvariante.
Projektübergabe an den Fachplaner
Sämtliche Berechnungen und Ergebnisse müssen nach der Konzepterstellung transparent an den Fachplaner übergeben und erläutert werden.
Handlungsempfehlung
Als Ergebnis der Berechnung ist eine neutrale Handlungsempfehlung abzugeben. Darauf basierend kann eine Entscheidung für oder gegen die Umsrüstung der Straßenbeleuchtung in den entsprechenden Gremien diskutiert werden.
Nicht Bestandteil der Förderung
Die Ausführungs- und Detailplanung ist explizit nicht Bestandteil der Umsetzungsbegleitung.
Datengrundlage
- Vor Ort Erfassung aller Leuchten und Leuchtmittel
- Anzahl
- Leuchtmitteltyp
- Leistung
- Ggf. Vorschaltgerät
- Steuerung / Regelung
- Bestandszusammensetzung (evtl. inkl. Verortung)
- Stromverbrauch für Straßenbeleuchtung der letzten 3 Jahre (Abfrage bei Kommune / EVU)
Abzugebende Unterlagen
- Diagramme / Tabellen mit Erläuterungen: Erfassung der Straßenbeleuchtung im Ist-Zustand
- Diagramme / Tabellen mit Erläuterungen: Darstellung der Einsparpotenziale möglicher Beleuchtungsvarianten
- Diagramme / Tabellen mit Erläuterungen: Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Beleuchtungsvarianten
- Umfassende Beschreibung / Priorisierung der Handlungsempfehlung(en)